Teilnahme

Für die Teilnahme am Staatspreis „Familie & Beruf“ ist eine Platzierung unter den drei Bestgereihten einer Kategorie des nach der jeweils letzten Staatspreisverleihung durchgeführten Landeswettbewerbs Voraussetzung.

Die Landeswettbewerbe der Bundesländer zeichnen Betriebe aus, die es ihren Mitarbeiterinnen Mitarbeitern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Innerhalb der Bundesländer werden im Rahmen der einzelnen Wettbewerbe die engagiertesten Betriebe prämiert. Für Details und Informationen zu den einzelnen Landeswettbewerben steht die jeweilige Landesvertretung zur Verfügung.
 

Für die Teilnahme am Staatspreis sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen einzureichen:

  • Platzierung unter den drei Bestgereihten einer Kategorie des nach der jeweils letzten Staatspreisverleihung durchgeführten Landeswettbewerbs
  • Ausgefüllter Online-Fragebogen
  • Anmeldung im Netzwerk "Unternehmen für Familien" - kostenlos über die Webseite www.unternehmen-fuer-familien.at
     

Kategorien

Der Staatpreis wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Private Wirtschaftsunternehmen bis 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Private Wirtschaftsunternehmen mit 21-100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Private Wirtschaftsunternehmen ab 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Non-Profit Unternehmen/Institutionen
  • Öffentlich-rechtliche Unternehmen/Institutionen
     

Beurteilungskriterien

  • Flexibilität der Arbeitszeit (Priorität I)
  • Anteil der Teilzeitjobs (Priorität I)
  • Karenz und Wiedereinstieg im Betrieb (Priorität I)
  • Maßnahmen zur Unterstützung familiärer Betreuungs- und Pflegeaufgaben (Priorität I)
  • Familien in Unternehmensphilosophie/Personalpolitik (Priorität I)
  • Weiterbildung im Betrieb (Priorität II)
  • Unternehmensinterne Informationspolitik (Priorität I)
  • Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen (Priorität II)
  • Flexibilität des Arbeitsortes (Priorität I)
  • Services für Familien (Priorität III)
     

Jury

Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nachstehend genannten Institutionen zusammen und wird durch eine/n unabhängigen Experten/in aus der Branche oder der Wissenschaft ergänzt. Das Juryergebnis wird den Teilnehmern erst im Rahmen der Verleihung mitgeteilt und veröffentlicht. Die Juryentscheidungen sind endgültig und unterliegen keinem Rechtsweg.

  • Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bundesländer, in denen ein Landeswettbewerb durchgeführt wurde
  • Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sozialpartner
  • Eine unabhängige Expertin oder ein unabhängiger Experte (z.B. Wissenschaftler/in, Personalberater/in, etc.)
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Veranstalters
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Organisators
Dokumente: