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Der Staatspreis

Staatspreis „Familie & Beruf“

Die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt zeichnet alle zwei Jahre österreichische Unternehmen und Institutionen für besonders herausragende Leistungen im Bereich familienbewusster Personalpolitik mit dem Staatspreis „Familie & Beruf” aus.

Die jeweils drei bestgereihten Siegerinnen oder Sieger der jeweiligen Kategorien in den im Vorfeld stattfindenden Landeswettbewerben können am Staatspreis „Familie & Beruf“ teilnehmen. Aus diesen werden von einer Jury die Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger ermittelt. Betriebe, die für den Staatspreis einreichen wollen, müssen daher zuerst am Landeswettbewerb in ihrem Bundesland teilgenommen haben.

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Teilnahme

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Landeswettbewerbe

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